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Wie wird die Kostenerstattung geregelt?

Aus versicherungstechnischen Gründen kann ich meine Leistungen nur auf privatärztlicher Leistung oder Selbstzahler–Basis anbieten. 


Private Versicherung

Sind Sie privat versichert, übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten in der Regel komplett. 

Je nach Tarif kann es hier individuelle Bedingungen geben wie z.B. Selbstbehalt, maximaler Erstattungsbetrag, etc. Dies bitte ich Sie im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen.

Gesetzliche Versicherung

Sind Sie gesetzlich versichert, sind die Regelungen zur Übernahme der Kosten für osteopathische Behandlungen sehr unterschiedlich. Auf www.osteokompass.de finden Sie eine gute Übersicht über die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Kassen.

Einige Krankenkassen verlangen im Voraus ein privates Rezept vom Hausarzt oder Orthopäden, in der eine osteopathische Behandlung empfohlen wird.

Ich empfehle Ihnen, sich im Vorfeld der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse nach den jeweiligen Bedingungen zu erkundigen.

Wie gehe ich mit einer Terminabsage um?

Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten erlaube ich mir diese in Rechnung zu stellen.

Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie zum ersten Termin ein großes Handtuch, bequeme Kleidung sowie ärztliche Befunde (Röntgen, CT- oder MRT-Aufnahmen) mit. Termine nur nach Vereinbarung.

Informationen: Häufige Fragen
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